Strafverteidigung im
Wahlmandat
Sind Sie oder ein Familienmitglied angezeigt worden?
Steht die Polizei bei Ihnen vor der Tür? Haben Sie
oder Ihr Kind eine gerichtliche oder
staatsanwaltschaftliche Anklage bekommen? All dies sind
Fälle, in denen die Mandatierung eines erfahrenen
Strafverteidigers sinnvoll erscheint.
Nutzen Sie unsere Kompetenz und unser
Einfühlungsvermögen in jeden konkreten Fall und
profitieren Sie von unserer individuell für Sie
gewählten Strategie. Es gilt, orientiert an der
Sach- und Rechtslage das Optimale für den Mandanten
herauszuholen.
Strafverteidigung im
Pflichtmandat
Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen
Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten
beigeordneten Verteidiger.
In den Fällen der sog. notwendigen Verteidigung ist
dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen
zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen
von ihm gewählten Verteidiger verfügt
(§§ 140 ff. StPO). Der Pflichtverteidiger wird
von der Staatskasse bezahlt.
Verbrechen, hohe in Aussicht stehende Haftstrafen,
körperliche oder geistige Gesundheitsprobleme,
Sprachschwierigkeiten oder die Schwierigkeit des Falles
können für eine Beiordnung als
Pflichtverteidiger sprechen.
Wenn Sie mehr zum Thema Straf- und Pflichtverteidigung
erfahren möchten, schreiben Sie uns bitte eine
E-Mail an
info@rechtsanwalt-martin-moeller.de oder rufen Sie
uns an unter 0511-7610065.